Private E-Mails der Angestellten für Chefs tabu
Arbeitgeber dürfen keine privaten E-Mails ihrer Angestellten lesen.
Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer in Schleswig hin. Zwar sei es zulässig, ein Verbot von privater Mail-Korrespondenz im Büro zu kontrollieren. Den Inhalt solcher Botschaften darf der Chef den Angaben zufolge aber nicht komplett einsehen. Erlaubt der Arbeitgeber zudem die private Nutzung des PCs im Büro, seien persönliche Nachrichten erst recht für ihn tabu. Nach dem Fernmeldegeheimnis sind dann sowohl Inhalt als auch die Adressaten der Mails vor einer Überwachung geschützt.
Hat der Chef die private E-Mail-Post seiner Mitarbeiter über das zulässige Maß hinaus ausspioniert, haben Betroffene Anspruch auf Unterlassung und in schweren Fällen auf Schadenersatz, erklären die Experten. Zudem können sie ihren Job dann innerhalb von 14 Tagen kündigen und als Ausgleich eine Abfindung verlangen.
Quelle: dpa